Was viele nicht wissen: Entstehen nach einer Schönheits-OP Kosten für Nachbehandlungen, müssen Sie diese selbst tragen, die Krankenkasse übernimmt sie nicht. Deshalb empfehlen wir unseren Patientinnen und Patienten vorsorglich eine Folgekostenversicherung über unseren Partner medassure. Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über Leistungen und Ablauf.
Der Schutz greift etwa bei einer notwendigen Nachoperation, einem längeren Klinikaufenthalt oder unvorhergesehenen medizinischen Komplikationen. So müssen Sie sich im Ernstfall keine Sorgen um zusätzliche Kosten machen.
Zu Leistungsumfang, Laufzeit und Beitragshöhe der Folgekostenversicherung beraten wir Sie gerne im persönlichen Gespräch, damit Sie in Ruhe entscheiden können, ob dieser zusätzliche Schutz für Sie sinnvoll ist. Auch nach Ihrer Rückkehr in die Schweiz bleiben wir bei Fragen zum Versicherungsschutz für Sie erreichbar.
Auch wenn Komplikationen bei einem sorgfältig geplanten Eingriff selten sind, bietet die Folgekostenversicherung eine sinnvolle finanzielle Absicherung für den unwahrscheinlichen Fall der Fälle. So können Sie sich vor und nach Ihrer Behandlung ganz auf Ihre Genesung konzentrieren, ohne sich zusätzlich um mögliche Kosten sorgen zu müssen.
Der Abschluss läuft unkompliziert und unbürokratisch über unseren Partner medassure ab. Alle nötigen Unterlagen und Informationen stellen wir Ihnen im Rahmen Ihres Beratungsgesprächs bereit, sodass für Sie kein zusätzlicher Aufwand entsteht.
Viele unserer Patientinnen und Patienten entscheiden sich bewusst für diese zusätzliche Absicherung, um ihre Behandlung mit einem beruhigenden Gefühl anzugehen, unabhängig davon, wie unwahrscheinlich Komplikationen im Einzelfall auch sein mögen.
Sichern Sie sich direkt über unseren Partner medassure gegen mögliche Nachbehandlungskosten ab.
Fragen? medassure erreichen Sie unter +49 221 390 99 55 50 (Mo. bis Fr., 08:00 bis 17:00 Uhr) oder per E-Mail an info@medassure.de.
Abgedeckt sind medizinisch notwendige Nachbehandlungen im Zusammenhang mit Ihrer Operation, etwa bei unerwarteten Komplikationen. Zusätzliche ärztliche Massnahmen über die normale Nachsorge hinaus sind damit finanziell abgesichert.
Der Abschluss sollte vor der Operation erfolgen, damit der Schutz von Beginn an vollständig besteht. So sind Sie sowohl während Ihres Aufenthalts in der Türkei als auch danach abgesichert.
Nein, die Versicherung ist freiwillig und keine Voraussetzung für Ihre Behandlung. Wir empfehlen sie trotzdem, damit im unwahrscheinlichen Fall von Komplikationen keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Unser Team informiert Sie gerne persönlich über Konditionen, Leistungsumfang und Kosten der Folgekostenversicherung, damit Sie in Ruhe entscheiden können, ob dieser Schutz für Sie infrage kommt.
In der Regel nicht, da die Versicherung individuell auf den bevorstehenden Eingriff abgestimmt wird. Melden Sie sich daher frühzeitig bei uns, damit wir die passende Absicherung für Sie klären können.
Ja, der Versicherungsschutz gilt unabhängig davon, ob die Nachbehandlung noch in der Türkei oder erst nach Ihrer Rückkehr in die Schweiz notwendig wird. So sind Sie auch langfristig abgesichert.
Die Kosten richten sich nach der Art des Eingriffs und dem gewählten Versicherungsumfang und werden individuell berechnet. Im persönlichen Gespräch erhalten Sie ein transparentes Angebot, das zu Ihrer geplanten Behandlung passt.